Terms & conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NELISSEN STEENFABRIEKEN NV
GÜLTIG VOM 15/10/2021

1. Unsere Preisangebote sind unverbindlich und haben eine ausdrücklich festgelegte Gültigkeitsfrist. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist ist der Verkäufer berechtigt sein Angebot zu ändern. Das Angebot wird erstellt auf der Grundlage der durch den Kunden an den Verkäufer gestellten Angaben. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angaben. Alle Angebote oder Bestellungen, auch die durch Vertreter oder sonstigen Zwischenpersonen unterbreitet oder aufgegebenen, werden erst verbindlich, nachdem sie durch den Verkaufsleiter oder dessen Bevollmächtigten schriftlich bestätigt wurden, um beiden Parteien größere Rechtssicherheit zu bieten und eventuelle Diskussionen über den Vertragsabschluss zu vermeiden. Der erteilte Auftrag kann nicht geändert werden, es sei denn, es liegt diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vor, um beiden Parteien mehr Rechtssicherheit zu bieten und mögliche Diskussionen über eine Vertragsänderung zu vermeiden. Die Preisangaben sind immer exklusive Mehrwertsteuer. Jede Erhöhung der Mehrwertsteuer oder jeder anderen Steuer zwischen Bestellung und Ausführung geht zu Lasten des Kunden. Unsere Preise sind von den Schwankungen der Rohstoff-, Verpackungs-, Paletten- und Energiepreise abhängig. Im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer der oben genannten Preise um mehr als 10 % behalten wir uns das Recht vor, den Teil des Preises, der diese Kosten darstellt, um den Prozentsatz zu erhöhen, um den sich die oben genannten Kosten erhöht haben, und zwar bis zu einem Maximum von 80 % des Gesamtpreises.
2. Die Lieferfristen werden nur Informationshalber angegeben und sind keinesfalls verbindlich. Sollte die Lieferung aufgrund höherer Gewalt vorübergehend ausgesetzt werden, kann die Lieferfrist verlängert werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung besteht, oder der Vertrag kann aufgelöst werden, ohne dass eine Entschädigung zu zahlen ist. Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Epidemie, Pandemie (Corona), Aufruhr, Krawalle, Streik, Ausfall von Maschinen und/oder Werkzeugen, Nichtverfügbarkeit von Transportmitteln, Stagnation der Rohstoff- oder Energieversorgung, behördliche Maßnahmen sowie jeder Umstand, der es dem Verkäufer nach billigem Ermessen unmöglich macht, auf normale Weise zu liefern.
Der Kunde kann keine Form von Schadenersatz oder die Beendigung des Vertrags verlangen, wenn die Lieferung nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Kann eine Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, so schuldet der Kunde automatisch die zusätzliche Vergütung der Transportkosten. Werden die bestellten Artikel nicht innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Frist abgeholt, wird die Bestellung nicht berücksichtigt.
3. Im Fall einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden, wird der Kunde, sollte die Durchführung noch nicht begonnen sein oder kein Vorschuss bezahlt wurde, eine Pauschal-Vertragsstrafe von 25% des vereinbarten Preises schulden. Im Fall einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden, nachdem die Produktion der Bestellung bereits angefangen wurde, wird der Kunde, in Form von einer Pauschal-Vertragsstrafe, den gesamten Betrag des vereinbarten Preises schulden. Im Fall von Schwierigkeiten in Bezug auf die Herstellung, sei es beim Verkäufer selbst oder bei einem seiner Lieferanten, durch Mangel an Rohoder Treibstoffen oder durch irgendeine andere Ursache, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Bestellung ganz oder teilweise zu stornieren, ohne dass sich hieraus das Recht auf Entschädigung ergibt. Werden die bestellten Artikel nicht innerhalb der auf der Auftragsbestätigung angegebenen Frist abgeholt, so kommt dies einer Stornierung der Bestellung durch den Kunden gleich.
4. Der Transport geschieht immer auf Risiko des Kunden, sogar wenn er durch Angestellte des Verkäufers durchgeführt wird. Der Transport wird ausschließlich über befahrbare und erreichbare Wege erfolgen.
5. Die sichtbaren Mängel oder die Mängel in der Konformität, die bei der Lieferung bestanden und die der Kunde nach Prüfung vernünftigerweise feststellen kann, gelten sofort als angenommen, wenn der Kunde bei der Lieferung anwesend ist. Sollte der Kunde bei der Lieferung nicht anwesend sein, dann muss er seine eventuellen Beanstandungen innerhalb von fünf Werktagen durch eingeschriebenen Brief dem Verkäufer kenntlich machen. Wenn die gelieferten Güter eingebaut sind, werden sie in jedem Fall als angenommen betrachtet. Im Fall des direkten Versands der Güter an Dritte oder ins Ausland, muss die Prüfung und Annahme der Güter stets durch den Kunden beim Verkäufer selbst stattfinden. Im Fall des Versäumnisses dieser Prüfung, werden die Güter als der Bestellung entsprechend geliefert betrachtet. Beschwerden mit Bezug auf eine nicht entsprechende Lieferung, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht feststellbar war, müssen innerhalb von fünf Werktagen nach der Feststellung des Mangels, mittels ausführlichen eingeschriebenen Briefs, dem Verkäufer mitgeteilt werden.
Wir sind nicht verantwortlich oder haftbar für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn oder für Kosten, die aufgrund von Lieferverzögerungen entstehen. In jedem Fall ist die Haftung des Verkäufers auf den Betrag (d. h. den Preis) beschränkt, der in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag angegeben ist.
6. Der Verkäufer ist nicht haftbar für die Folgen von einem leichten und/oder gewöhnlichen und/oder schweren Fehler durch Ihn und/oder seinen Angestellten, gewöhnlichen Verschleiß, ... Der Verkäufer ist nur für Vorsatz haftbar. Die Haftbarkeit des Verkäufers ist in jedem Fall auf den in dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag festgelegten Betrag (d. h. den Preis) begrenzt.
7. Der Kunde bestätigt ausdrücklich bewusst zu sein, dass die Leistungserklärung (DoP: declaration of performance) mit Bezug auf die durch den Verkäufer angebotenen Steine, auf der Webseite des Verkäufers nachgeschlagen werden kann.
8. Alle durch den Verkäufer gelieferten Güter bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur kompletten Bezahlung des Preises und der zusätzlichen Leistungen und Kosten. Befindet sich der Kunde in Verzug, ist die Ware unverzüglich auf Kosten des Kunden an den Verkäufer zurückzusenden, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständigen Schadensersatz. Im Fall, dass der säumige Kunde in Konkurs geht, die Anwendung des Gesetzes über die Kontinuität von Unternehmen anfordert oder in irgendeiner anderen Weise seine Aktivitäten einstellt, hat der Verkäufer das Recht die verkauften Güter, mittels einfacher Anfrage an denjenigen der die fraglichen Güter unter sich hat, einzufordern.
9. Der Verkäufer behält sich das Recht vor die Güter je nach Lieferung zu berechnen, sogar wenn diese nur teilweise stattfindet. Wenn eine Teillieferung am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde, kann der Verkäufer das Saldo der Bestellung stornieren. Jede Beanstandung mit Bezug auf die versandte Rechnung muss dem Verkäufer per Einschreiben innerhalb von fünf Werktagen nach Rechnungsdatum mitgeteilt werden. Bei Versäumnis des vorgenannten, lässt sich unwiderlegbar vermuten, dass die Rechnung angenommen wurde. Widerspruch ermöglicht auch nicht die Bezahlung auszusetzen. Außer wenn ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Rechnungen am Firmensitz des Verkäufers kontant zu bezahlen. Jede am Fälligkeitsdatum nicht bezahlte Rechnung wird von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung um einen konventionellen Verzugszins, der dem Zinssatz aus Artikel 5 des Zahlungsverzugsgesetzes vom 02.08.2002 entspricht, um 3% erhöht. Außerdem wird bei Nichtbezahlung am Fälligkeitsdatum der Rechnungsbetrag von Rechts wegen und ohne vorausgehende Mahnung, in Form von einer Pauschalentschädigung, um 10% erhöht werden. Dieser Pauschalbetrag gilt als Kostenerstattung für die durch Nichtbezahlung verursachten außergerichtlichen Beitreibungskosten und unbeschadet dem Recht des Gläubigers, eine Entschädigung für andere Schadenspositionen zu fordern, die nicht lediglich durch die Nichtbezahlung entstanden sind. Wenn der Kunde vernachlässigt die vereinbarten Zahlungen zu tätigen, sogar wenn dies Teilzahlungen betrifft, dann ist der Verkäufer darüber hinaus berechtigt seine Leistungen auszusetzen, bis der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung vollständig nachgekommen ist. Die Aussetzung kann kein Anlass für Schadensersatz des Kunden sein.
10. Der Vertrag gilt von Rechts wegen als aufgelöst im Fall des Konkurses, Anwendung des Gesetzes über die Kontinuität von Unternehmen oder jeglicher anderen Form der Liquidierung des Vermögens des Kunden. Der Verkäufer hat unmittelbar das Recht auf Bezahlung aller bis zu diesem Zeitpunkt gelieferten Leistungen und Güter, unbeschadet dem Recht auf volle Entschädigung.
11. Der Verkäufer und der Kunde nehmen zur Kenntnis, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen ihres Vertrags/ihrer Verträge der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) unterliegt. Der Verkäufer hat auf seiner Website eine Erklärung zum Datenschutz veröffentlicht. Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, dass alle Daten, die er an Nelissen Steenfabrieken nv übermittelt, in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO erhoben wurden. Infolgedessen hält der Käufer Nelissen Steenfabrieken nv schadlos, wenn er von einer natürlichen Person, deren Daten im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags an Nelissen Steenfabrieken nv übermittelt, von ihr gesammelt und/oder verarbeitet wurden, eine Forderung erhält. Im Übrigen gelten die Bestimmungen in der Datenschutzerklärung von Nelissen Steenfabrieken nv oder die Bestimmungen einer eventuellen Verarbeitungsvereinbarung.
12. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der heutigen Bedingungen oder eines Angebots, Bestellformulars oder Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden nichtig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser Bedingungen oder eines Angebots, Bestellformulars oder Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden.
Die von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit betroffenen Bestimmungen dieser Bedingungen oder eines Angebots, Auftragsformulars oder Vertrags zwischen dem Verkäufer und dem Kunden bleiben für den rechtlich zulässigen Teil davon verbindlich. Die betreffende nichtige, ungültige und/oder undurchsetzbare Bestimmung oder der Teil einer Bestimmung wird von Rechts wegen durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung oder einen Teil einer Bestimmung ersetzt, die den Absichten der Parteien am nächsten kommt.
13. Auf Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar. Dies unter ausdrücklichem Ausschluss der Anwendung des Wiener Kaufrechtsübereinkommens. Für alle Konflikte jeglicher Art, einschließlich der Konflikte über die Anwendung und Auslegung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind ausschließlich die Handelsgerichte von Antwerpen, Departement Tongeren, zuständig.
14. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in niederländischer Sprache verfasst und übersetzt. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen dem niederländischen Text und dem übersetzten Text oder einer unterschiedlichen Auslegung desselben sind die in niederländischer Sprache abgefassten allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor etwaigen entgegenstehenden oder abweichenden Bestellbedingungen des Kunden. Abweichende Bestimmungen und/oder zusätzliche Bedingungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.

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